Finanzierung mit Zahnzusatzversicherung
Im Hinblick auf die Kosten, die bei der Zahnimplantologie entstehen, können in der Regel zunächst Richtwerte angegeben werden, denn in den meisten Fällen verhält es sich so, dass sich zum Teil erst während der eigentlichen zahnimplantologischen Behandlung gewisse, zusätzliche Behandlungsaspekte ergeben. (Beispielsweise wenn erst unmittelbar zuvor festgestellt wird, dass spezifische Maßnahmen für den Knochenaufbau o. ä. durchgeführt werden müssen.)
Wie dem auch sei: die finanziellen Aufwendungen hinsichtlich der Implantologie sind in der Tat sehr hoch, so dass nur die Wenigsten Patienten auch in der Lage sind, die Kosten ohne Weiteres aufzubringen.
Kassenpatienten sind in diesem Zusammenhang ohnehin im Nachteil, denn üblicherweise werden die Kosten für den benötigten Zahnersatz durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen – eine hundertprozentige Eigenleistung ist dementsprechend nicht zu umgehen. Anders sieht das Ganze hingegen bei Privatversicherten aus. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird sehr wohl ein bestimmter Kostensatz durch die jeweilige Versicherung übernommen.
Aus vorgenannten Gründen ist demnach in jedem Fall der Abschluss einer so genannten Zahnzusatzversicherung zu empfehlen.
Um also möglichst frühzeitig ein gewisses „finanzielles Polster“ beim betreffenden Versicherungsanbieter anlegen zu können, liegt es nahe, schon im Falle einer auftretenden Parodontitis eine geeignete Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Inwiefern jedoch weitere, individuelle Zahnprobleme (sowohl die aus der Vergangenheit, als auch gegenwärtige Zahnerkrankungen) des Patienten Anlass dazu geben könnten, schon frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung einzugehen, sollte in einem persönlichen Gespräch mit dem Zahnarzt hinterfragt werden.
Im Allgemeinen gilt, dass der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jedem Fall nur von Vorteil für den Versicherungsnehmer sein kann. Im Hinblick auf den jeweiligen Versicherungsanbieter sollte der Versicherungsvertrag unbedingt folgende Aspekte beinhalten, damit der Versicherungsnehmer später, bei einer eventuell erforderlichen implantologischen Behandlung keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen muss.
So sollten in erster Linie auch die Leistungen für eine mögliche kieferorthopädische Behandlung im Versicherungsvertrag enthalten sein. Dasselbe gilt freilich auch für die eventuell erforderlichen Maßnahmen für einen Knochenaufbau (beispielsweise im Fall einer zu schwachen Knochenkonstitution). Ist dieser Aspekt nicht enthalten, so besteht die Gefahr, dass es letztendlich für den Patienten sehr teuer werden kann!
Unbedingt zu beachten ist auch der folgende Punkt: wie verhält es sich hinsichtlich einer möglichen Wurzelbehandlung? Würde die Versicherung auch diese Kosten ohne Probleme übernehmen? Diese Frage ist insbesondere relevant bei einer – vor der Implantologie stets notwendigen – Zahnreinigung! Denn ohne diese ist der (komplikationsfreie) Einsatz von Zahnimplantaten nur schwerlich möglich. Gleichermaßen unerlässlich sind daher definitiv auch die Prophylaxe-Kosten. Wer die Absicht hat, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, sollte überdies bereits im Vorhinein Wert darauf legen, dass die Kostenübernahme seitens des Versicherungsunternehmens bei einem Anteil von mindestens 80 Prozent liegt. Die meisten Versicherer garantieren zwar eine Leistungserbringung von mindestens 50 Prozent, jedoch ist hierbei das finanzielle Risiko für den Versicherungsnehmer im Endeffekt zu groß!
In Anbetracht der Tatsache, dass Dentisten bzw. Implantologen oftmals leider weitaus höhere Kosten in Rechnung stellen, als dieses die generelle Regelversorgung vorsieht, sollte die Kostenübernahme der betreffenden Versicherung über dem so genannten GOZ-Höchstbetrag liegen. Denn auf diese Weise können schon im Vorfeld „böse Überraschungen“ bei der späteren Zahnarzt-Rechnung ausgeschlossen werden.
Für Interessenten, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, ist es übrigens empfehlenswert, dass sie sich außerdem auch dahingehend erkundigen, inwieweit eine Kostenübernahme durch den Anbieter gewährleistet wird, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht bereit ist, die Leistungen zu übernehmen!
Ein Tipp: „Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit“ können sich für die Patienten als sehr hilfreich erweisen, welche aufgrund akuter Zahnprobleme schon innerhalb einer kurzfristigen Zeitspanne eine zahnimplantologische Behandlung durchführen lassen müssen.