Zahnimplantate von der Steuer absetzen
In vielen Diskussionsforen rund um Zahnimplantate wird seit vielen Monaten heiß darüber diskutiert ob man denn nun wirklich Zahnimplantate von der Steuer absetzen kann. Jetzt hat die Diskussion ein Ende. Zahnimplantate können steuerlich geltend gemacht werden.
Wem ist diese Situation nicht bekannt? Beim Finanzamt fallen Begriffe wie außergewöhnliche Belastung für Zahnersatz oder Medikamente. Unter dieser Oberbegriff haben in der Vergangenheit viele Patienten versucht die eingesetzten Zahnimplantate von der Steuer abzusetzen. Leider nicht immer mit Erfolg. Mit der Begründung, dass es sich bei Implantaten nicht um Hilfsmittel im engeren Sinne handele und es sich eher um eine Vorbeugende Maßnahme handle, wurden viele Versuche dieser Art von Seiten des Finanzamtes abgelehnt.
Anders sehen das allerdings die Richter des Finanzgerichts in Berlin-Brandenburg. Somit sei der Einsatz von zahnimplantaten bei Zahnverlust eine gängige Maßnahme. Da die Zahnärzte des Einsatz von Zahnimplantaten auch in der Gebührenordnung aufführen spricht nichts gegen die Absetzung der Aufwendungen für Implantate bei der Steuererklärung.
Quelle: haufe.de
Damit ist es offiziell. Muss sich ein Patient bei der Implantation finanziell selbst beteiligen so kann dieser die Kosten bei der Steuererklärung unter “außergewöhnliche finanzielle Belastungen” geltend machen. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.11.2007, 2 K 5507/04)