Zahnersatz Leistungen
Prinzipiell bleibt der Zahnersatz eine Kassenleistung und auch das Prinzip, dass sich der Versicherungsnehmer mittels Eigenanteilen an den Kosten beteiligt, bleibt bestehen. Allerdings gibt es seit 2005 ein Erstattungssystem, in dessen Rahmen für rund 50 Befunde Festzuschüsse festgelegt wurden. Je nach Rechnung des Zahnarztes gibt es zwar einige Fälle, bei denen der Versicherungsnehmer tatsächlich nur 35 bis 50 Prozent der Kosten selbst tragen muss, in aller Regel handelt es sich dabei allerdings um Zahnersatz in der einfachsten Ausführung. Die Kosten bei aufwändigeren Lösungen hingegen können sehr hoch ausfallen, so dass sich eine Zahnzusatzversicherung durchaus bezahlt machen kann. Allerdings gibt es mittlerweile ein derart großes Angebot an unterschiedlichsten Tarifen, dass ein Zahnzusatzversicherungstest letztlich unumgänglich wird. Vom Prinzip her gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung dabei die gleichen Bedingungen wie bei einer Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung.
Die Prämienhöhe orientiert sich damit am gewünschten Leistungsumfang sowie an persönlichen Faktoren wie Geschlecht, Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss. Je nach Anbieter können im Rahmen einer Versicherung nur zahnmedizinische Behandlungen und Zahnersatz abgesichert werden, vielfach gibt es aber auch kombinierte Versicherungspakete, die unterschiedliche Leistungen beinhalten. Sucht der Versicherungsnehmer nun seinen Zahnarzt auf, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst die für die Behandlung vorgesehenen Festzuschüsse. Den übrigen Betrag übernimmt dann die Zahnzusatzversicherung entsprechend des Tarifs vollständig oder anteilig.
Sicherlich ist ein Preisvergleich sehr sinnvoll, denn verständlicherweise möchte jeder Versicherungsnehmer eine möglichst günstige Zahnzusatzversicherung für sich finden. Entscheidender bei einem Vergleich sind aber die Versicherungsbedingungen und in diesem Zusammenhang gibt es einige Qualitätsmerkmale, die eine gute Zahnzusatzversicherung auszeichnen. So sollte die Zusatzversicherung beispielsweise unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung arbeiten, also auch dann Anteile des Rechnungsbetrages übernehmen, wenn sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt.
Außerdem sollten sich die Zuzahlungen nicht nur auf den Zahnersatz selbst beziehen, sondern Leistungen sollten auch bei Prophylaxemaßnahmen oder kieferorthopädischen Behandlungen vorgesehen sein. In aller Regel sind die Erstattungen im ersten Jahr auf bestimmte Summen begrenzt. Wichtig dabei ist allerdings, dass die Erstattungsgrenzen nicht zu knapp bemessen sind und auch in den Folgejahren nicht zu gering festgelegt sind. Die meisten Anbieter von privaten Zahnzusatzversicherungen arbeiten zudem mit Wartezeiten.
Das bedeutet, dass der vollständige Versicherungsumfang erst nach Ablauf einer bestimmten Frist zur Verfügung steht. Bei diesen Wartezeiten handelt es sich jedoch nicht um ein Zeichen von guter oder schlechter Qualität, denn der Sinn von Wartezeiten liegt darin, zu verhindern, dass vor allem neue Versicherungsnehmer hohe Kosten verursachen, die letztlich dann auf die Beiträge aller Versicherungsnehmer umgelegt werden müssten.