Was tun bei einem Fehlschlag?
Generell kann man sagen, dass die Zahnimplantation an sich mittlerweile als eine sehr solide Operationsvariante bekannt ist, so dass sich das Risiko schwerwiegender Komplikationen - eine gute Fachkompetenz des Implantologen selbstverständlich vorausgesetzt - in der heutigen Zeit kontinuierlich minimiert.
Jedoch ist es andererseits bereits beim geringsten Verdachtsmoment erforderlich, dass der Patient alle bis dato mit der Behandlung bzw. der OP in Verbindung stehenden Vorgänge explizit und detailliert (sprich: in chronologischer Reihenfolge) auflistet. Denn je genauer und informativer eine derartige Aufstellung erfolgt, desto eher kann auch eine genügende, rechtliche Absicherung zugunsten des Geschädigten gewährleistet werden. Diese Maßnahme ist vor allem im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung unerlässlich.
Gegebenenfalls kann es gar vonnöten sein, zur weiteren Klärung der Angelegenheit den behandelnden Arzt noch einmal vor Ort zu kontaktieren. Zusätzliche Kosten für einen erneuten Flug ins Ausland gehen hierbei allerdings zulasten des geschädigten Patienten. Jedoch sind derartige finanzielle Aufwendungen oftmals unerlässlich, denn für den Fall, dass der Dentist (beispielsweise trotz intensiven vorherigen Schriftverkehrs) nicht bereit ist, die Krankenakten oder andere dringend erforderliche Papiere auf dem Postwege an die Heimatadresse des Patienten zu senden, ist ein persönliches Gespräch oft sehr effektiv. Entsprechende Erfahrungsberichte anderer Patienten bestätigen dieses. Vielfach erklärt sich der behandelnde Arzt unter gegebenen Umständen gar bereit, eine für den Patienten kostenfreie Korrektur der OP vor Ort durchzuführen. Nichtsdestotrotz sind die damit verbundenen Reisekosten für den einen oder anderen Hilfesuchenden ein zusätzliches Ärgernis.
Ob sich hierzulande allerdings ein Implantologe finden lassen wird, der die Korrekturbehandlung(en) durchführt, sei dahingestellt. Auf der einen Seite würde dieser im Falle einer weiterführenden Behandlung das Risiko eingehen, für vorangegangene Schäden des ersten behandelnden Arztes haftbar gemacht werden zu können. Auf der anderen Seite verlöre der Patient alle rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Implantologen, welcher ursprünglich für die entstandenen (gesundheitlichen) Schäden verantwortlich gemacht wird!
Der Patient ist nun in der Pflicht, sämtliche vorhandenen Unterlagen - inklusive der Krankenakte - zusammenzutragen und auszuwerten (dieses sollte nach Möglichkeit durch einen Experten geschehen). Eventuelle Versäumnisse bei der Beratung oder Medikationsfehler etc. lassen sich so recht präzise ausfindig machen. Überdies sollte auch eine (sachliche und möglichst objektive) Bewertung des ärztlichen Verhaltens nicht fehlen (machte der Operateur einen freundlichen, engagierten, routinierten Eindruck oder wirkte er nervös, hektisch oder unerfahren?)
Selbstverständlich ist es ratsam, einen fachlich spezialisierten Anwalt zurate zu ziehen. Dieses kann entweder ein Anwalt für Arzthaftungsrecht oder auch für Medizinrecht sein. (Personen mit einem geringen monatlichen Einkommen haben überdies die Option, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen.)
Nun ist in Absprache mit dem Implantologen selbst zu prüfen, ob gegebenenfalls auch eine außergerichtliche Einigung erfolgen könnte – welche vor allem auch aus der Sicht des betreffenden Arztes sinnvoll erscheint. Diese Vorgehensweise ist für Patienten mit keinerlei Kosten verbunden und wird unter Zuhilfenahme einer so genannten Schlichtungsstelle durchgeführt - das diesbezügliche Einverständnis beider Parteien wird hierbei jedoch stets vorausgesetzt. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist, dass das hierbei erzielte Ergebnis (die Beurteilung) keine rechtlich bindenden Konsequenzen für den behandelnden Arzt beinhaltet!
Kann jedoch ohne Weiteres eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden, so ist ein zivilrechtliches bzw. strafrechtliches Verfahren die nahe liegende Konsequenz. Das Ganze ist für den Patienten leider oftmals mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Dennoch kann sich Geduld in einem solchen Verfahren langfristig als überaus hilfreich erweisen.